Dieses Wort kann man in Artikel 65 unseres
Grundgesetzes lesen. Dort ist festgelegt, dass der Bundeskanzler oder die
Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt. Man könnte auch sagen, der Regierungschef hat die letzte Entscheidung, wenn sich seine Ministerinnen und Minister im
Kabinett über eine wichtige
politische Frage nicht einigen können. Damit hat die Kanzlerin eine herausgehobene Stellung innerhalb der
Regierung. Die
Bundesminister, so ist es festgelegt, leiten ihre Fachministerien, also zum Beispiel das
Innenministerium oder das Familienministerium innerhalb dieser vorgegebenen Richtlinien des Bundeskanzlers.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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