Die
Bundeswehr ist an verschiedenen Friedensmissionen in der Welt beteiligt. Ein Beispiel ist der Einsatz in Afghanistan. Der Bundestag hat diesen Einsatz beschlossen und der Bundeswehr dazu den Auftrag (man spricht auch von "
Mandat") erteilt. Dieser Auftrag legt die Aufgaben der Bundeswehr fest. So ist ausdrücklich beschlossen, dass die
Soldaten ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung einsetzen dürfen. Sie dürfen niemanden angreifen oder auf einen Verdacht hin schießen.
Immer wieder ist in dem Zusammenhang von einem „robusten Mandat“ die Rede. Was ist damit gemeint? Was bedeutet der Zusatz "robust" dabei?
Bekommt die Bundeswehr ein robustes Mandat vom Bundestag, dann erhält sie zum Beispiel bei einem Einsatz für die UNO das Recht, ihre Waffen auch dann zu benutzen, wenn es nicht um Selbstverteidigung geht. Sie kann ihre Waffen zum Beispiel dann auch gebrauchen, um
Zivilisten vor einem Angriff zu schützen. Oder sie darf schießen, um dadurch einem vermuteten Angriff zuvor zu kommen. So ist das in der Charta der
Vereinten Nationen festgeschrieben.
Derzeit sind Marine-
Schiffe aus zahlreichen Ländern im Golf von Aden und vor der Küste Somalias daran beteiligt, andere Schiffe vor Piratenüberfällen zu schützen. In den letzten Jahren wurden viele Dutzend Handelsschiffe gekapert. Die Piraten haben zumeist mit der Ermordung der Besatzung gedroht und so viel Lösegeld erpresst. An dem Einsatz gegen die Piraten nimmt auch die deutsche Marine teil. Der
Deutsche Bundestag hat dazu ein „robustes Mandat“ erteilt. Das heißt, die deutsche Marine darf ganz unterschiedliche Mittel beim Kampf gegen die Piraten einsetzen: das beginnt beim Warnschuss und reicht bis zur Versenkung von Piratenschiffen und der Gefangennahme von Seeräubern.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid