Sachverständige sind Fachleute oder Experten auf einem bestimmten Gebiet. Eine Gruppe von Sachverständigen bildet einen Sachverständigenrat. Spricht man von "dem" Sachverständigenrat, ist fast immer eine ganz besondere Expertengruppe gemeint: der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung". Dieser Rat wurde erstmals 1963 durch ein
Gesetz einberufen und tritt seitdem jedes Jahr zusammen. Er soll die
Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen beraten. Die Fachleute in diesem Gremium nennt man auch die "fünf Weisen". Sie werden jeweils für fünf Jahre in den Rat berufen. Die Aufgabe des Sachverständigenrates ist es, jedes Jahr bis Mitte November ein Gutachten zu erstellen. Darin beschreiben die Gutachter die
wirtschaftliche Lage in
Deutschland und geben einen Ausblick auf die kommende Entwicklung. Der Sachverständigenrat kann darauf hinweisen, wenn in der
Wirtschaftspolitik etwas verbessert werden müsste. Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu dem Jahresgutachten des Rates Stellung zu nehmen.
Daneben gibt es noch weitere Sachverständigenräte. So befasst sich zum Beispiel der "Sachverständigenrat für Umweltfragen" mit der Situation der
Umwelt.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Simone Paffen, schau mal unter diesem Begriff in diesem Lexikon nach.