Jemand hat seinem Geschäftsfreund Geld geliehen. Dieser wollte, so war es vereinbart, die ganze Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgeben. Doch er geriet in eine schwierige Lage und kann die ganze Summe deshalb nicht zurückzahlen.
Die Geschäftspartner vereinbaren dann vielleicht einen Schuldennachlass oder sogar einen Schuldenverzicht. Im Englischen spricht man von „debtscut“, was auf Deutsch „Schuldenschnitt“ heißt. Von der ursprünglichen Schuld wird dann ein Teil „abgeschnitten“, ein Teil der Schulden muss also nicht zurückgezahlt werden.
Die Gründe für einen solchen Schuldenschnitt können unterschiedlich sein. Manchmal will man weiterhin mit demjenigen, der Schulden hat, Geschäfte machen und dabei nicht durch alte Schulden belastet sein. Manchmal hofft man, auf diese Weise wenigstens etwas von dem geliehenen Geld sofort zurückzubekommen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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