Früh übt sich, wer eine Meisterin oder ein Meister werden will - das wusste man schon im alten Griechenland.
© Stefan Eling
Jedes Kind im Alter von sechs Jahren hat die Pflicht (und das Recht), in die Schule zu gehen. Genauer gesagt müssen die Eltern dafür sorgen, dass ihr Kind in die Schule geht. Das war nicht immer so, denn diese allgemeine Schulpflicht, wie sie genannt wird, gibt es in
Deutschland erst seit ungefähr 200 Jahren. Vorher hatten meist nur die Kinder reicher Eltern die Möglichkeit, entweder von Privatlehrern oder in Kloster-
oder Fürstenschulen das Rechnen und Schreiben zu lernen. Heute gehen die Kinder in Deutschland zuerst in die
Grundschule, danach in eine weiterführende Schule. Das kann, je nach Interesse und Begabung, die Hauptschule oder Sekundarschule sein oder auch die Realschule, die Gesamtschule oder das Gymnasium. Es gibt auch Förderschulen zum Beispiel für Kinder mit besonderen Lernschwierigkeiten. In Berufsschulen wird man ganz speziell auf einen bestimmten Beruf vorbereitet.
Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die
gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird.
Schulen gibt es übrigens schon seit über 5000 Jahren. Im alten
Griechenland oder in Ägypten wurden dort Schreiber für die Handelsleute und für die
Verwaltung ausgebildet.
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Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Wie wird die Schulpflicht eigentlich begründet?
Antwort der Redaktion:
Hallo Sweta, wir denken, dass die Schulpflicht eine prima Erfindung ist! Wenn der Schulbesuch nämlich freiwillig wäre, würden viele Kinder bestimmt gar nicht in die Schule gehen, bei manchen wären vielleicht auch die Eltern dagegen, obwohl die Kinder vielleicht wollen. Nicht in die Schule zu gehen, wäre nicht gut für die Kinder, denn sie könnten nichts lernen. Wer aber nicht lesen, schreiben und rechnen kann, hat es sehr schwer im Leben. Man findet keinen guten Job und verdient kaum Geld. Außerdem hat man an ganz vielem keinen Anteil. Wer nicht lesen kann, kann auch kein Buch lesen. Wer nicht rechnen kann, kann nie im Geschäft überprüfen, ob er genug Wechselgeld zurückbekommen hat. Und wenn man nicht schreiben kann, kann man auch keine Fragen in unserem Lexikon stellen. Das wäre doch wirklich schade, oder? Begründet ist die Schulpflicht nicht zuletzt durch die UN-
Kinderrechtskonvention. Darin sind die Kinderrechte festgehalten, zu denen auch das Recht auf
Bildung gehört.
Welche rechte und Pflichten habe ich in der Ausbildung
Antwort der Redaktion:
Hallo Leo, zunächst einmal hast du während der Ausbildung das Recht auf eine gute und angemessene Betreuung, aber auch die Pflicht dich entsprechend zu verhalten. In der Regel findest du die genauen Vereinbarungen in deinem Ausbildungsvertrag. Außerdem empfehlen wir dir die
Broschüre "Ausbildung und Beruf" des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung, da findest du viele interessante Informationen zu diesem Thema.
Seit wann gibt es dei schulpflicht genau?
Antwort der Redaktion:
Hallo Laura, das kann man so allgemein nicht sagen, denn die Schulpflicht wurde in den unterschiedlichen Ländern und Regionen, zu unterschiedlichen Zeiten Eingeführt und/oder Durchgesetzt. Die allgemeine Schulpflicht wurde in der
Weimarer Verfassung von 1919 (Artikel 145) zum ersten Mal für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches festgeschrieben. Vorher gab es in verschiedenen Einzelstaaten entsprechende
Gesetze z.B. in Preußen 1839.
Wer erfand die Schulpflicht?
Antwort der Redaktion:
1794 wurde in der preußischen
Verfassung der allgemeine Schulunterricht als Staatsaufgabe aufgenommen. 1871 wurde dann die allgemeine Schulpflicht als Staatsaufgabe für das gesamte damalige
Deutschland eingeführt. Schon vorher aber, 1717, wurde die allgemeine Schulpflicht in Preußen eingeführt.
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