Früh übt sich, wer eine Meisterin oder ein Meister werden will - das wusste man schon im alten Griechenland.
© Stefan Eling
Jedes Kind im Alter von sechs Jahren hat die Pflicht (und das Recht), in die Schule zu gehen. Genauer gesagt, die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihr Kind in die Schule geht. Das war nicht immer so, denn diese allgemeine Schulpflicht, wie sie genannt wird, gibt es in
Deutschland erst seit ungefähr 200 Jahren. Vorher hatten meist nur die Kinder reicher Eltern die Möglichkeit, entweder von Privatlehrern oder in Kloster-
oder Fürstenschulen das Rechnen und Schreiben zu lernen. Heute gehen die Kinder zuerst in die Grundschule, danach in die Hauptschule oder wahlweise, je nach Interesse und Begabung, in die Realschule, die Gesamtschule oder auf das Gymnasium. Es gibt auch Förderschulen (zum Beispiel für lernbehinderte Kinder). In Berufsschulen wird man ganz speziell auf einen bestimmten Beruf vorbereitet.
Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die
gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird.
Schulen gibt es übrigens schon seit über 5000 Jahren. Im alten
Griechenland oder in Ägypten wurden dort Schreiber für die Handelsleute und für die
Verwaltung ausgebildet.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Welche rechte und Pflichten habe ich in der Ausbildung
Antwort der Redaktion:
Hallo Leo, zunächst einmal hast du während der Ausbildung das Recht auf eine gute und angemessene Betreuung, aber auch die Pflicht dich entsprechend zu verhalten. In der Regel findest du die genauen Vereinbarungen in deinem Ausbildungsvertrag. Außerdem empfehlen wir dir die
Broschüre "Ausbildung und Beruf" des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung, da findest du viele interessante Informationen zu diesem Thema.
Seit wann gibt es dei schulpflicht genau?
Antwort der Redaktion:
Hallo Laura, das kann man so allgemein nicht sagen, denn die Schulpflicht wurde in den unterschiedlichen Ländern und Regionen, zu unterschiedlichen Zeiten Eingeführt und/oder Durchgesetzt. Die allgemeine Schulpflicht wurde in der
Weimarer Verfassung von 1919 (Artikel 145) zum ersten Mal für das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches festgeschrieben. Vorher gab es in verschiedenen Einzelstaaten entsprechende
Gesetze z.B. in Preußen 1839.
Wer erfand die Schulpflicht?
Antwort der Redaktion:
1794 wurde in der preußischen
Verfassung der allgemeine Schulunterricht als Staatsaufgabe aufgenommen. 1871 wurde dann die allgemeine Schulpflicht als Staatsaufgabe für das gesamte damalige
Deutschland eingeführt. Schon vorher aber, 1717, wurde die allgemeine Schulpflicht in Preußen eingeführt.
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