Der Begriff kommt vom lateinischen "senatus" und heißt übersetzt "Rat der Alten". Im Römischen Reich war das eine Versammlung von Beratern, die großen Einfluss auf die Leitung und
Politik des
Staates hatte. Die Senatoren waren meistens Adelige und wurden auf Lebenszeit von den Herrschern ernannt. Auch heute gibt es Senate. In
Deutschland bezeichnet man beispielsweise die
Regierungen der Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen als "Senat", ihre Mitglieder heißen "Senatoren". Auch bei den Oberlandesgerichten oder dem
Bundesverfassungsgericht gibt es Senate. Diesen Senaten gehören Richter und
Richterinnen an, die bestimmte Zuständigkeiten haben. Als "Akademischer Senat" wird oft die Leitung einer Universität bezeichnet.
Auch in manchen
Parlamenten gibt es einen Senat. In den USA beispielsweise ist der Senat neben dem Repräsentantenhaus ein Teil des Kongresses (so heißt das amerikanische Parlament). Der Senat ist dort die Vertretung der
amerikanischen Bundesstaaten, die jeweils mit zwei Senatoren (
Abgeordneten) im Kongress vertreten sind.