Das Wort kommt aus dem
Französischen und bedeutet so viel wie „Unabhängigkeit“, „Überlegenheit“. Die Souveränität eines
Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Staat nach innen sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine
Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen und fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen. Diese Unabhängigkeit kann allerdings eingeschränkt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Staat der EU beitritt. Dann werden freiwillig bestimmte Rechte etwa im Bereich der Wirtschafts-
, Währungs-
oder Landwirtschaftspolitik an die Gemeinschaft abgetreten.
Mit „Souverän“ bezeichnet man den unumschränkten Herrscher eines Landes. Früher waren das Kaiser und
Könige. In den modernen Demokratien ist es das
Volk, von dem alle Macht im Staat ausgeht. Deshalb heißt es bei uns nach
Wahlen, wenn eine neue
Regierung gewählt wurde: Der Souverän hat entschieden.
Im alltäglichen Sprachgebrauch hört man immer wieder, dass jemand eine Sache souverän gemeistert habe. Das heißt, er oder sie hat ohne Hilfe, ganz selbstverständlich und eigenständig ein Problem gelöst.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid