Das Sozialamt gehört zu einer Stadtverwaltung. Es kümmert sich um Menschen, die nicht arbeiten können und deshalb auch kein Geld verdienen. Das können zum Beispiel kranke oder alte Menschen sein, aber auch alleinerziehende Frauen oder Männer. Diese Menschen können beim Sozialamt sogenannte Sozialhilfe beantragen. Das Amt prüft, ob die Menschen mit eigenen Mitteln ihr Leben finanzieren können. Wenn das nicht möglich ist, gibt das Sozialamt Hilfen, um das
Existenzminimum der Menschen zu sichern. Es werden Kosten für Lebensunterhalt, Miete und weitere Ausgaben übernommen. Wie hoch die Gelder vom Sozialamt sind, ist von
Bundesland zu Bundesland verschieden.
Manchmal haben die Sozial
ämter auch andere Namen wie zum Beispiel "Amt für Jugend und
Familie" oder "Fachbereich Soziales und Wohnen".
Hingewiesen sei noch darauf, dass Menschen, die arbeiten können, aber keine Arbeit finden,
Arbeitslosengeld beantragen können. Dafür ist die
Agentur für Arbeit zuständig und nicht das Sozialamt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid