Wie ihr unter den Stichworten
Sozialstaat und
Sozialhilfe nachlesen könnt, hat sich unser Staat dazu verpflichtet, Menschen, die in Not geraten sind, zu helfen. Eine finanzielle Unterstützung für Bedürftige durch den Staat nennt man eine "
staatliche Sozialleistung". Dazu zählt man zum Beispiel die Sozialhilfe, aber auch die Beiträge des Staates zu den
Sozialversicherungen (das sind Kranken-
, Pflege-
,
Renten-
und
Arbeitslosenversicherung). Auch Erziehungsgeld,
Kindergeld,
Wohngeld, Ausbildungsförderungen oder Hilfen für
Behinderte gehören zu den sozialen Leistungen. Im Sozialbericht der
Bundesregierung werden die Sozialleistungen des Staates in jedem Jahr genau aufgeführt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid