Die Sozialversicherung umfasst fünf
Versicherungen, die vom Gesetz vorgeschrieben sind. Sie sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Folgen von Krankheit, Alter, aber auch vor Einkommensverlusten bei
Arbeitslosigkeit schützen: Dies sind die gesetzliche Krankenversicherung,
Pflegeversicherung, Unfallversicherung,
Renten-
sowie
Arbeitslosenversicherung. Alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen monatlich einen Betrag, der von der Höhe des Einkommens abhängig ist, in diese Versicherungen einzahlen. Weil dies eine gesetzliche Pflicht ist, nennt man die Versicherung auch "Pflichtversicherung". Einen weiteren Anteil zahlen die Arbeitgeber/innen. Deren Beitrag ist in den meisten Fällen genauso hoch wie der der Arbeitnehmer/innen. Ein Sonderfall ist die Unfallversicherung. Die muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten alleine zahlen.
Hinter der Sozialversicherung steht der Gedanke, dass die Gemeinschaft der versicherten Arbeitnehmer/innen dem Einzelnen hilft, wenn er oder sie in Not gerät, krank oder arbeitslos wird, einen Unfall erleidet oder im Alter pflegebedürftig ist.
Beamte und Beamtinnen sind nicht in der
gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sind nach einem besonderen Versorgungsrecht abgesichert. Auch Selbstständige wie zum Beispiel
Rechtsanwälte oder niedergelassene Ärztinnen sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen sich privat versichern.
In
Deutschland gab es übrigens früher als in anderen Ländern die ersten Sozialversicherungen: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 die Invaliden-
und Altersversicherung.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Was ist der Unterschied zwischen Privaten Versicherungen und Kasse?
Antwort der Redaktion:
Hallo Roman, in
Deutschland schreibt der Gesetzgeber vor, dass jeder Arbeitnehmer automatisch (gesetzlich) krankenversichert ist. Das heißt, dem Arbeitnehmer wird jeden Monat ein bestimmter Anteil von seinem
Gehalt für die Versicherung abgezogen – ob er will oder nicht. Es gibt aber Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn jemand besonders viel verdient. Der Vielverdiener darf auch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Ist jemand selbstständig, dann kann er sich nicht gesetzlich versichern, er kann sich aber privat krankenversichern. Es gibt aber Unterschiede zwischen den
Gesetzlichen und den Privaten Krankenkassen: Der Beitrag richtet sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) zahlt man einen vorher abgemachten
Tarif. Bei der GKV sind Familienmitglieder (z.B. Kinder) beitragsfrei mitversichert, bei der PKV zahlt jedes Mitglied einzeln. Es gibt Leistungen (wie zum Beispiel eine Brille oder Zahnersatz), die oft nicht von der GKV, dafür aber von der PKV gezahlt werden. Bei der GKV schickt der Arzt die Rechnung direkt an die Versicherung. Die privat Versicherten bekommen die Rechnung zunächst selbst und müssen sie auch selbst bezahlen, um sie später von der Versicherung zurück zu bekommen.
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