Im
Pass wird in einer Zeile nach der "
Staatsangehörigkeit" gefragt. Bei den meisten von uns steht da: Deutsch. Bei unseren Nachbarn würde da vermerkt sein, dass sie zum Beispiel die
polnische oder die
niederländische Staatsangehörigkeit haben. Kinder haben meist die gleiche Staatsangehörigkeit wie ihre Eltern.
Was bedeutet "Staat"? Das Wort kommt vom lateinischen "status" und vom
italienischen "stato" und heißt so viel wie "Zustand" oder "
Verfassung". Der Begriff wurde übrigens zum ersten Mal im 15. Jahrhundert von dem italienischen Schriftsteller Niccolo Machiavelli gebraucht und hat sich Ende des 18. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt.
Staat meint eine Vereinigung vieler Menschen, die (freiwillig) in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. Meistens ist ein Staat über einen längeren Zeitraum gewachsen, seine
Bürger sind durch die gleiche Staatsangehörigkeit verbunden. Man nennt diese Gemeinschaft das Staatsvolk; das Gebiet, auf dem das Staatsvolk lebt, ist das Staatsgebiet. Dazu gehört auch der Luftraum darüber und ein bestimmter Streifen am Küstenmeer, meistens drei Seemeilen. Ein Staat ist normalerweise von keiner anderen Macht abhängig, er gibt sich seine eigenen
Gesetze. Die
Polizei, das
Militär und andere Staatsorgane üben die
Staatsgewalt aus. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und dass die Unabhängigkeit des Staates von keiner anderen Macht bedroht wird.
Ein Staat hat eine bestimmte Herrschafts-
und Regierungsform. Bei uns und in vielen anderen Ländern ist das die
Demokratie, in der das
Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das
Parlament wählt. Andere Staaten haben als Herrschaftsform zum Beispiel eine
Monarchie oder eine
Diktatur.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
wie viele minderrechte gibt es?
Antwort der Redaktion:
Hallo Speiht, meinst du Minderheitenrechte? Zunächst gilt natürlich, dass Angehörige einer
Minderheit im Staat die gleichen Rechte haben wie alle anderen Menschen auch. Manchmal ist es allerdings nötig, diese Rechte besonders zu schützen. Minderheitenschutz besagt, dass Menschen, die in einem Staat zu einer Minderheit gehören, beispielsweise ihre
Religion frei ausüben, ihre Sprache sprechen und eigenen Traditionen nachgehen dürfen. Dabei müssen sie sich natürlich, wie alle anderen auch, an die
Gesetze halten. Diese Rechte sind in verschiedenen Vereinbarungen verankert, zum Beispiel im "Kopenhagener Abschlussdokument über die menschliche Dimension".