Bei jedem Gericht in
Deutschland gibt es eine Staatsanwaltschaft. Das sind die Anwälte oder Anwältinnen des
Staates. Sie führen bei Verbrechen oder beispielsweise auch bei schweren Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht Ermittlungen durch, um die Tat aufzuklären. Die
Polizei und die Kriminalpolizei ("Kripo") unterstützen die Staatsanwaltschaft dabei. Wenn die Untersuchung abgeschlossen ist und die Staatsanwaltschaft meint, den Täter gefunden zu haben und ihm die Tat nachweisen zu können, erhebt der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin im Namen des Staates die Anklage. Der Angeklagte wird von seinem
Rechtsanwalt verteidigt. Bei der Gerichtsverhandlung vertritt der Staatsanwalt die Interessen des Staates. Der Staatsanwalt muss alles, was für und was gegen einen
Angeklagten spricht, berücksichtigen, damit es eine faire Gerichtsverhandlung gibt. Er muss immer nach Recht und
Gesetz handeln.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Wie sieht das Studium aus? Wo findet sie statt? Was wird gelernt?
Antwort der Redaktion:
Hallo Lisa, um Staatsanwältin zu werden, musst du Jura studieren. Das Studium dauert in der Regel etwa neun Semester, also viereinhalb Jahre. Dann hat man das erste Staatsexamen. Darauf folgt eine zweijährige Ausbildung in der Praxis (Referendarzeit), die mit einem weiteren Examen endet. Das ganze dauert also etwa sechs bis sieben Jahre. Wenn du dann einen sehr guten Abschluss gemacht hast, kannst du Staatsanwältin werden. Rechtswissenschaften (Jura) kannst du, unter anderem, an folgenden Universitäten studieren: In
Berlin,
Köln, Frankfurt am Main, Kassel und Hamburg. Man lernt, unter anderem, unterschiedlicher Rechtsgebiete kennen, wie
Bürgerliches Recht, Öffentlicher Recht und
Strafrecht.
Hier findest du, allgemeinen Hinweisen für das Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln.
Welches Einkommen haben Staatsanwältinnen monatlich?
Antwort der Redaktion:
Hallo Carolin, die Besoldung der Staatsanwälte erfolgt nach der Besoldungsgruppe R 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und steigt mit zunehmendem Lebensalter an. Das Grundgehalt liegt je nachdem zwischen ca. 3000 – 5000 Euro monatlich.
Kann es auch sein das man den abschluss nach dem studium nicht besteht? Wenn ja was muss man machen?
Antwort der Redaktion:
Hallo mia, man kann auch beim Jura-Studium durch die Abschlussprüfung fallen. Das ist bei allen Studiengängen so. Meistens merkt man aber schon vorher, dass es mit dem Studium nicht klappt, so dass nur wenige Studentinnen und Studenten ganz am Schluss tatsächlich an den Prüfungen scheitern. Man kann diese Prüfungen auch in der Regel ein oder zwei Mal wiederholen. Dann muss man es aber auch schaffen, ansonsten muss man sich nach einem anderen Beruf umschauen.