Dass der Staat, in dem ich lebe, eine bestimmte Macht (Gewalt) über mich hat, versteht sich von selbst. Schließlich muss ich, wenn ich nicht vor Gericht oder gar im
Gefängnis landen will, die
Gesetze einhalten. Das ist Pflicht für alle Menschen, die im Staat leben, gleichgültig welche
Staatsangehörigkeit sie haben. Der Staat setzt mit Hilfe der
Polizei und der
Gerichte die Rechtsordnung durch, denn sonst könnte jeder machen, was er will; das Chaos wäre vorprogrammiert. Der Staat hat also die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass bestimmte Dinge geschehen, dies nennt man "Staatsgewalt".
Die Staatsgewalt zeigt sich sehr anschaulich in den sogenannten Staatsgewalten, dort, wo die Macht des Staates ausgeübt und für die
Bürgerinnen und Bürger sichtbar wird. Es ist die Legislative (gesetzgebende Gewalt, also das
Parlament), die Exekutive (ausführende Gewalt, die das umsetzt, was die Legislative beschließt) und die Judikative (
rechtsprechende Gewalt). Diese
Institutionen sind in der
Demokratie getrennt. Das ist der Grundsatz der
Gewaltenteilung.
Die Macht des Staates erstreckt sich nicht nur auf seine Bewohner (das heißt Personalhoheit), sondern auch auf das Gebiet, auf dem sich der Staat befindet (Gebietshoheit). Der Staat ist
souverän, er darf sein Gebiet verteidigen, fremde
Staaten dürfen sich nicht in seine Angelegenheiten einmischen. Allerdings darf ein Staat nicht tun und lassen was er will, nicht unbeschränkt und willkürlich seine Gewalt ausüben. Das
Völkerrecht und internationale Verträge verhindern das nach außen. Die Herrschaft des Staates nach innen, also gegenüber den eigenen Bürgern, wird durch die
Grund- und Menschenrechte, welche die Bürger schützen, begrenzt.