Das Prinzip der Staatsräson (der Begriff kommt aus dem Lateinischen, "ratio status" heißt "Staatsvernunft") hatte in früheren Jahrhunderten, als die Länder von Königen und Fürsten regiert wurden, große Bedeutung. Es besagte, dass die Interessen des
Staates über alle anderen Interessen gestellt wurden. Damit ist gemeint, dass der Staat alles tun darf, um zu überleben, ohne Rücksicht auf Verluste.
Verfassung und
Gesetze können aufgehoben, die Rechte der einzelnen Menschen missachtet werden, wenn die Staatsmacht meint, dass das dem Interesse des Staates dient.
In
demokratischen Staaten spielt die Staatsräson, wie sie hier beschrieben ist, keine Rolle mehr. In den letzten Jahren haben
Terroristen immer wieder versucht, durch Geiselnahmen oder Flugzeugentführungen Staaten zu erpressen. Dann sagen viele Menschen: "Die Staatsräson verlangt, auf die Forderungen nicht einzugehen, weil ein Staat nicht erpressbar sein darf." Damit ist gemeint, dass es nicht sein darf, dass einzelne Terroristen einen Staat zwingen können, Dinge zu tun, die eigentlich gegen die Gesetze sind.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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