Dies ist die Bezeichnung für den ranghöchsten
Beamten in einem
Ministerium. Vor ihm in der
Hierarchie steht nur der Minister oder die
Ministerin. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein
Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Neben dem Staatssekretär, der Beamter ist, gibt es auch den sogenannten Parlamentarischen Staatssekretär (PStS). Er ist kein Beamter, sondern Mitglied des
Deutschen Bundestages, also
Abgeordneter. Seine Aufgabe ist es, den Minister bei der Führung eines Ministeriums zu unterstützen. Außerdem kann er den Minister bei Erklärungen vor dem Deutschen Bundestag oder dem
Bundesrat vertreten. Scheidet ein Minister aus dem
Amt, verlässt automatisch auch der
Parlamentarische Staatssekretär die Behörde. Der beamtete Staatssekretär muss das nicht.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid