Wenn in den
Gemeinden (Kommunen) in
Deutschland Entscheidungen getroffen werden, dann müssen daran -
so sieht es unsere
Verfassung vor – auch die
Bürgerinnen und Bürger beteiligt sein. Da nicht alle Bürgerinnen und Bürger immer gefragt werden können, gibt es auch in den Kommunen
Parlamente. Das sind die Gemeinde-
oder Stadträte, die auch manchmal "Stadtverordnetenversammlung" genannt werden. Sie werden in bestimmten Abständen in geheimer
Wahl gewählt. In diesen Räten sind die
Parteien der Gemeinde, aber auch unabhängige Wählergemeinschaften vertreten, sofern sie genügend Stimmen bei der Wahl bekommen haben. Die Stadträte kommen zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und bestimmen mit, ob zum Beispiel eine neue Umgehungsstraße gebaut wird oder neue Wohngebiete erschlossen werden. Wie dieses Mitregieren in den Stadträten genau aussieht, ist in den sogenannten Kommunalverfassungen der
Bundesländer festgelegt. Als "Stadtrat" oder "Gemeinderat" werden übrigens auch die einzelnen Mitglieder der Gemeindeparlamente bezeichnet, die neben ihren normalen Berufen diese Arbeit für ihre Gemeinde oder Stadt
ehrenamtlich ausüben.
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