Wer ein Stimmrecht hat, darf an einer Abstimmung teilnehmen und hat damit die Möglichkeit, mit seiner Stimme den Ausgang der Abstimmung zu beeinflussen. Im Lexikonbeitrag zum
Wahlrecht könnt ihr nachlesen, wie sich das bei öffentlichen
politischen Wahlen zum Beispiel zum
Deutschen Bundestag oder anderen
Parlamenten verhält.
Auch außerhalb der Politik wird von Stimmrecht gesprochen. Das kann bei der Wahl eines Vereinsvorsitzenden, bei der Versammlung von Mietern und vielen anderen Ereignissen sein. Wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen, stimmen darüber diejenigen ab, die ein Stimmrecht haben. Sie haben dann das Recht, sich bei der Abstimmung oder der Wahl zu beteiligen. Auch Aktienbesitzer können ein Stimmrecht ausüben. Bei sogenannten Hauptversammlungen können sie zum Beispiel über das weitere Schicksal der
Gesellschaft oder der Firma, von der sie Anteile in Form von
Aktien besitzen, mitbestimmen.
Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert je nach Schwere der Tat einen Teil seiner bürgerlichen Rechte. Das Stimmrecht bei Parlamentswahlen, also das aktive oder passive Wahlrecht, gehört zu diesen Rechten und kann für eine gewisse Zeit aberkannt werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid