Normalerweise ist jemand mündig, wenn er die
Volljährigkeit erreicht hat, in
Deutschland also mit 18 Jahren. Das bedeutet, dass dann das Erziehungsrecht und die
gesetzliche Verantwortung der Eltern endet. Strafmündig allerdings kann ein Jugendlicher schon vor dem 18. Lebensjahr sein. Das ist der Fall, wenn er die Fähigkeit hat einzusehen, dass er ein Unrecht, eine strafbare Handlung begangen hat. Nach dem deutschen Gesetz sind alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig und müssen – jedenfalls vor Gericht – noch nicht die Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen. Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr sind zum Teil strafmündig und werden unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht. Sie werden, wenn sie eine Straftat begangen haben, nach dem deutschen
Jugendstrafrecht verurteilt. Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr. Allerdings kann auch ein Volljähriger noch bis zum Alter von 21 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen. Das hängt davon ab, wie der
Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden. Wenn der
Angeklagte zum Beispiel seine Tat bereut und glaubhaft machen kann, dass er eine Ausbildung machen oder arbeiten will und sich an die Gesetze halten wird, kann das Urteil zu seinen Gunsten ausfallen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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