Begeht jemand eine Straftat und wird von der
Polizei verhaftet, entscheidet die
Staatsanwaltschaft, wie weiter verfahren wird. Stellt sie fest, dass ein begründeter Tatverdacht besteht, leitet sie einen Strafprozess ein. Dabei soll die Schuld oder Unschuld eines
Angeklagten festgestellt werden. Strafprozesse finden an besonderen Gerichtshöfen statt. Bei dem Prozess vertritt der Staatsanwalt die Anklage, der Angeklagte wird durch einen Rechtsanwalt oder eine
Rechtsanwältin verteidigt. Während des Strafprozesses wird genau geprüft, wie die Umstände der Tat waren. So wird zum Beispiel untersucht, ob es entlastende Umstände gab oder ob es sich um eine besonders schwere Straftat handelte. Falls der Angeklagte für schuldig befunden wird, verkündet der
Richter die Strafe. Dabei muss er sich an das
Strafgesetzbuch halten. Darin sind die Straftatbestände aufgelistet und dort findet sich auch das für die Tat vorgesehene Strafmaß. Für Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr gelten besondere Bestimmungen. Kindern, die zur Tatzeit noch keine vierzehn Jahre alt sind, kann in
Deutschland kein Strafprozess gemacht werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid