Das aus dem Lateinischen kommende Wort "Subsidiarität" bedeutet sinngemäß "zurücktreten" oder "nachrangig sein". Der
Staat – und das ist das Prinzip der Subsidiarität – tritt dann zurück von einer Aufgabe, wenn diese Aufgabe auch von einer „untergeordneten“ Organisation erfüllt werden kann. Um es verständlicher zu machen, ein Beispiel: In
Deutschland bekommen viele Menschen
Sozialhilfe. Wer aber zahlt diese Sozialhilfe aus? Ein
Ministerium, also eine hohe Bundesbehörde, könnte das möglicherweise machen, tut es aber nicht. Das Ministerium sagt vielmehr, dies ist die Aufgabe der
Gemeinde oder der Stadt, in der die Menschen wohnen. Das Sozialamt der Stadt kann diese Aufgabe viel besser wahrnehmen als das Ministerium, es ist „näher“ an den Menschen, kann diese Aufgabe besser erfüllen. Aber auch das Sozialamt selbst muß nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln. Es wird deshalb schauen, ob nicht vielleicht die
Familie, Verwandte ersten Grades, zunächst einmal helfen müssen. Mit dem Prinzip der Subsidiarität soll die Eigenleistung der einzelnen Bürger und
Bürgerinnen wie auch der Gemeinschaften, in denen die Bürger leben (Familie, Gemeinde), gefördert werden. Besonders in der
Sozialpolitik, aber auch in der
Bildungspolitik spielt Subsidiarität eine wichtige Rolle. Denn sonst müsste der Staat jede Kleinigkeit von oben mit großem Aufwand bestimmen, regeln und verwalten.
Erwähnt sei noch, dass auch im
Vertrag der
Europäischen Union das Subsidiaritätsprinzip festgeschrieben ist. Das heißt, die EU-
Mitgliedstaaten sollen die Dinge regeln, die sie selber erledigen können, und nicht alles soll von der Brüsseler EU-
Zentrale aus bestimmt werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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