Ein
Tarifvertrag wird zwischen den Vertretern von Arbeitern und Angestellten auf der einen Seite (das sind normalerweise die
Gewerkschaften) und den Unternehmern auf der anderen Seite ausgehandelt. Dieser
Vertrag ist für die Tarifvertragsparteien bindend. Das heißt, dass die ausgehandelten Löhne, Gehälter und auch die Urlaubszeiten sowie alle anderen Vereinbarungen eingehalten werden müssen. Allerdings haben Firmen die Möglichkeit, bestimmte Regelungen speziell ihren Bedürfnissen anzupassen. Dies ist ein sogenannter Tarifkorridor, der es möglich macht, in manchen Fragen flexibel zu handeln. Dafür ein Beispiel: Eine Firma, die Autositze herstellt, bekommt plötzlich eine Menge Aufträge. In der normalen Arbeitszeit ist das nicht zu schaffen, also werden zusätzlich Nachtschichten eingelegt. Dafür bekommen die Arbeiter dann an anderen Tagen, wenn nicht so viel zu tun ist, frei, um die im Tarifvertrag ausgehandelte wöchentliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten. Das Gleiche gilt auch für die Löhne, die höher sein können als der ausgehandelte Tariflohn oder manchmal auch niedriger, wenn weniger gearbeitet wurde. Insgesamt darf das allerdings nicht willkürlich von den Firmenleitungen bestimmt werden, sondern solche Regelungen müssen sich im Rahmen (im „Korridor“) des ausgehandelten Vertrages bewegen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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