Deutschland ist ein
Sozialstaat. So steht es im Grundgesetzt. Es soll niemand allein gelassen werden, wenn er in Not gerät. Die Gemeinschaft aller, also der
Staat, soll dann Hilfen gewähren. Zu diesen Hilfen gehören die sogenannten Transferleistungen. "Transfer" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "hinüberbringen", "übertragen". Transferleistungen sind Zahlungen, die ohne Gegenleistung des Empfängers vom Staat gezahlt werden. Zumeist ist die Voraussetzung dafür, dass der Empfänger bedürftig ist. Das ist zum Beispiel beim
Arbeitslosengeld II ("
Hartz IV") so oder beim
Wohngeld oder auch beim
BAFöG. Es gibt aber auch Transferleistungen, die ohne Nachweis der Bedürftigkeit gezahlt werden wie zum Beispiel das
Kindergeld oder das
Elterngeld.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid