Im Begriff "Vereidigung" steckt das Wort "Eid". Gemeint ist damit die feierliche Bekräftigung oder Bestätigung einer Aussage. In Gerichtsfilmen kann man oft sehen, wenn ein Zeuge "vereidigt" wird: der Richter weist den Zeugen auf die Bedeutung des Eides hin, dann hebt der Zeuge die rechte Hand und spricht die Eidesformel "Ich schwöre es". Wenn der Zeuge dann die Unwahrheit sagt, den Eid also bricht und einen sogenannten Meineid leistet, wird er bestraft.
Öffentliches Amt
Einen Dienst- oder Amtseid legen alle diejenigen ab, die ein öffentliches Amt ausüben. So schwören zum Beispiel die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident, ein Minister oder eine Ministerin zu Beginn ihrer Arbeit in einer feierlichen Vereidigung im Bundestag, alles zum Wohle des Volkes zu tun und die Verfassung zu achten.
In Artikel 56 des Grundgesetzes steht der Text des Amtseides. Er lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung, als ohne den letzten Satz geleistet werden.
Eure Fragen dazu...
Jingle
08.03.2023
Kann man den Bundeskanzler seines Amtes entheben, wenn er sein vollzogenen Amtseid vor dem deutschen Volk missbraucht und dadurch Schaden am deutschen Volk zulässt?
Redaktion
Hallo Jingle , über die Arbeit des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin entscheiden die Wählerinnen und Wähler bei den Bundestagswahlen. Sie können dabei zum Ausdruck bringen, ob sie die Politik der Bundesregierung für gut für die Menschen im Land halten oder nicht. Ein Amtsenthebungsverfahren ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Der Bundestag kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum den Sturz eines Kanzlers herbei führen. In diesem Fall wird sofort ein neuer Regierungschef bestimmt.
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