Viele von uns gehören einem Verein an. Das kann ein Sportverein, ein Theater-
oder ein Nachbarschaftsverein sein oder etwas ganz anderes. Bei einem Verein handelt es sich immer um einen freiwilligen Zusammenschluss von Personen, die damit ein bestimmtes Ziel oder einen bestimmten Zweck verfolgen. Das kann zum Beispiel die Förderung der
Kultur im Stadtteil oder die Unterstützung der Schulbibliothek sein. Dieses gemeinsame Ziel wird bei der Gründung des Vereins in einer Satzung zusammen mit dem Namen des Vereins aufgeschrieben.
Was man bei einem Verein beachten muss, ist im Vereinsrecht genau geregelt. So muss der Verein zum Beispiel einen Vorstand wählen und auch regelmäßig eine Mitgliederversammlung abhalten. Es gibt Vereine, die keinen
wirtschaftlichen Zweck verfolgen, also nichts verdienen wollen. Sie haben wohltätige, gesellige,
religiöse, wissenschaftliche oder gesellschaftspolitische Zwecke. Solche Vereine können beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden und im Namen den Zusatz e.V. (für "eingetragener Verein") führen. Das bietet steuerliche Vorteile und ist auch bei der Annahme von Spenden von Bedeutung. Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung, wie etwa eine Genossenschaft, benötigen von der
Verwaltung eine besondere Genehmigung und sind anderen
gesetzlichen Regelungen unterworfen.
Es wird geschätzt, dass es in
Deutschland über 200.000 Vereine gibt.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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