Die obersten Staatsorgane der
Bundesrepublik Deutschland, die in unserer
Verfassung, also dem
Grundgesetz, vorgesehen sind, nennt man Verfassungsorgane. Das sind der
Deutsche Bundestag, der
Bundesrat, die
Bundesversammlung, der
Bundespräsident, die
Bundesregierung und das
Bundesverfassungsgericht. Hinzu kommt der sogenannte Gemeinsame
Ausschuss. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus
Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Dieser Gemeinsame Ausschuss übernimmt im Falle, dass unser Land verteidigt werden muss, die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat. In einer solchen Notsituation müssen beide Verfassungsorgane gemeinsam die schwierigen Aufgaben bewältigen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
Welches ist das höchste verfassungsorgan?
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