Als "Verfassungsschutz" bezeichnet man umgangssprachlich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Es hat seinen Sitz in
Köln hat und untersteht dem Bundesministerium des Inneren. Seine Aufgabe besteht darin, die
demokratische Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland, wie sie in der
Verfassung festgeschrieben ist, zu schützen. Dabei hat das
Amt aber keine Befugnisse wie die
Polizei, sondern seine Mitarbeiter sammeln und werten Informationen aus über verdächtige verfassungsfeindliche Tätigkeiten. Diese können zum Beispiel von einer rechts-
oder
linksextremistischen Gruppe stammen, die sich offen gegen die demokratische Ordnung richtet und damit das Ansehen und den Bestand unseres Landes gefährden will. Beispiele für die Arbeit der Verfassungsschützer sind die Beobachtung der rechten NPD oder der Scientology-
Sekte, die jeweils in den Verdacht geraten waren, gegen die Verfassung zu handeln. Weitere Tätigkeitsgebiete des Bundesamtes für Verfassungsschutzes sind die Beobachtung und Verhinderung von
terroristischen Aktivitäten, der Schutz vor
politischer und wirtschaftlichere
Spionage sowie die Abwehr von Sabotage-
Anschlägen. Jedes Jahr wird ein Verfassungsschutzbericht von Bundesamt veröffentlicht, in dem Rechenschaft über die Tätigkeit abgegeben wird. Ein Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages überwacht und überprüft die Arbeit des BfV genau so wie die der anderen deutschen
Geheimdienste MAD (
Militärischer Abschirmdienst) und des BND (Bundesnachrichtendienst).
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