Bei diesem
Wahlrecht stellen die
Parteien vor dem Wahltag für das ganze Land Listen zusammen. Darauf stehen
Kandidatinnen und Kandidaten, die stellvertretend für ihre Partei in das
Parlament einziehen wollen. Die
Wählerinnen und Wähler entscheiden sich bei der Wahl zwischen den unterschiedlichen Listen der Parteien. Auf einer Liste stehen mehrere Kandidaten einer Partei. Wichtig ist für jede Partei, möglichst viele Stimmen zu erhalten. Denn nach der Stimmenzahl, die eine Partei bekommen hat, richtet sich die Anzahl der Personen, die für die Partei als
Abgeordnete ins Parlament gehen.
In
Deutschland gibt es bei der Wahl zum
Deutschen Bundestag ein Misch-
System, das heißt, eine Mischung aus
Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Darüber könnt ihr euch unter dem Stichwort Wahlsystem noch genauer informieren.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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