Wenn eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit lange vorbei ist, dann kann es sein, dass man sie nicht mehr bestraft. Dann spricht man davon, dass die Tat „verjährt“ ist. Wann Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verjährt sind, regeln
Gesetze. Es gibt Taten, die schon nach ein paar Monaten "verjähren", bei manchen ist das vielleicht nach drei Jahren der Fall oder auch erst nach dreißig Jahren. Für fast alle Straftaten gibt es in
Deutschland Verjährungsfristen. Je schwerer eine Tat wiegt, desto länger sind die Bewährungsfristen. Niemals aber verjährt nach deutschem Recht Mord und
Völkermord. Das beutet, dass, selbst wenn jemand erst nach vielen Jahrzehnten als Mörder überführt werden kann, er der Strafe nicht entgeht.
Verjährungsfristen gibt es aber nicht nur bei Straftaten. Solche Fristen müssen auch beachtet werden, wenn man zum Beispiel Schadensersatzansprüche geltend macht.
Manchmal hört man zwischen Freunden, wenn sich jemand entschuldigt, die Antwort: „Vergiss es einfach, das ist doch längst verjährt!“ Da hat dann jemand einen Begriff aus dem Recht einfach übernommen, um auszudrücken, dass man in Freundschaften nicht nachtragend sein sollte.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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