Wie ihr in diesem Lexikon beim Stichwort "
Gesetzgebung" nachlesen könnt, haben Bundestag und
Bundesrat das Recht, Gesetze zu beschließen oder abzulehnen. (Der Bundesrat muss nicht bei allen
Gesetzen mitentscheiden, aber bei einigen. Dafür gibt es genaue Regeln.) Es kann vorkommen, dass der Bundestag einem Gesetz, sagen wir einer Steuererhöhung, zustimmt, der Bundesrat aber aus bestimmten Gründen dagegen ist und das geplante Gesetz ablehnt. Die Sache scheint also verfahren. Es kann nun – das ist laut
Grundgesetz so möglich – ein
Ausschuss eingesetzt werden, der in diesem Fall vermittelt. Dieser Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des
Bundestages und des Bundesrates. Seine Aufgabe ist es, nach Wegen zu suchen, damit das Gesetz nicht endgültig scheitert. Vielleicht kann die Steuererhöhung noch verschoben werden oder nicht ganz so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. In einem Vermittlungsausschuss werden viele Möglichkeiten besprochen, wie ein
Kompromiss gefunden werden könnte. Wenn eine Einigung erzielt wird, kann das Gesetz verabschiedet werden, wenn aber nicht, ist das Gesetz gescheitert. Allerdings kann die
Regierung das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt, dann vielleicht in veränderter Form, dem Bundestag und Bundesrat wieder zur Abstimmung vorlegen.