Verordnungen (sie werden auch "Rechtsverordnungen" genannt) sind Regelungen, die festlegen, wie bestimmte
Gesetze auszuführen sind. Anders als ein Gesetz, das vom
Deutschen Bundestag beschlossen wird, wird eine Verordnung von der Exekutive erlassen (und nicht von der
Legislative, also dem
Parlament).
Um diesen Unterschied zu verstehen, geben wir ein Beispiel: Im Mai 2002 wurde das Gesetz über die Gleichstellung von
behinderten Menschen (BGG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. In diesem Gesetz wurde die sogenannte Barrierefreiheit festgelegt. Das heißt, alle öffentlichen Gebäude, Busse und Bahnen, Telefonzellen, das Internet und zahlreiche andere Bereiche des täglichen Lebens müssen so gestaltet sein, dass Behinderte sie ohne fremde Hilfe und Erschwernis nutzen können. Im BGG wurden die Rechtsvorschriften für diese "Barrierefreiheit" genau aufgeschrieben. Die Umsetzung dieser Vorschriften, wo etwa Auffahrten für Rollstühle, wo Bürgersteige und Treppen behindertengerecht zu bauen sind, welche
Ampeln eingerichtet werden müssen und welche zahlreichen Hilfen für die Behinderten sonst noch erforderlich sind, um dem BGG Genüge zu tun, wird von den
Ministerien, von Verwaltungen des Bundes, der Länder und
Gemeinden (also der Exekutive, den sogenannten ausführenden Organen) festgelegt. Dazu werden Verordnungen erlassen.
Eine Rechtsverordnung schreibt also vor, wie ein bereits bestehendes Gesetz in allen Einzelheiten ausgeführt werden muss. Im Gesetz selbst können diese Einzelheiten zumeist nicht stehen. Denn würde das Parlament immer alle Einzelheiten eines Gesetzes entscheiden müssen, würde es viel zu lange dauern, bis ein Gesetz beschlossen werden kann.