Hier bezeichnet der Name ziemlich genau das, was gemeint ist: Wenn der Bundeskanzler nicht sicher ist, ob er im
Bundestag noch das Vertrauen der
Mehrheit der
Abgeordneten hat, stellt er eine entsprechende Frage: "Habt ihr noch Vertrauen in meine Arbeit und wollt ihr, dass ich auch weiterhin Bundeskanzler bleibe?" Wenn eine Mehrheit sagt, wir wollen diesen Bundeskanzler nicht mehr als Regierungschef haben, treten der Bundeskanzler und seine
Regierung zurück. Der
Bundespräsident kann dann das
Parlament innerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und
Neuwahlen verkünden. Wenn aber der Bundestag einen anderen Bundeskanzler oder eine
Bundeskanzlerin wählt, dann darf das Parlament nicht aufgelöst werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
wer hat die vertrauensfrage gestellt und wann?
Antwort der Redaktion:
Hallo philip, bisher ist die Vertrauensfrage von den früheren Bundeskanzlern fünf Mal gestellt worden. Von Willy Brandt, dem 1972 das Vertrauen nicht ausgesprochen wurde; von Helmut Schmidt, dem der
Bundestag das Vertrauen 1982 aussprach. Die Vertrauensfrage von Helmut Kohl scheiterte 1982. Gerhard Schröder hat zweimal die Vertrauensfrage gestellt. 2001 hat er es ausgesprochen bekommen und 2005 nicht.
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