Wenn Menschen ihre Heimat zwangswiese verlassen müssen, sind sie "Vertriebene". In Deutschland bezeichnet man als "Vertriebene" oder "Heimatvertriebene" insbesondere deutsche
Staatsangehörige, die nach dem
Zweiten Weltkrieg ihre Heimat zwangsweise verlassen mussten. Dies waren vor allem Menschen, die vor dem
Ende des Zweiten Weltkriegs in Gebieten gelebt hatten, die damals zum Deutschen Reich gehörten. Nachdem die Deutschen den
Krieg verloren hatten und die Ländergrenzen in
Europa verändert wurden, gelangten etwa 12,3 Millionen Deutsche aus den Gebieten, die nach dem Krieg zu
Polen, der Tschechoslowakei, der
Sowjetunion,
Ungarn und
Rumänien gehörten, in die
Bundesrepublik Deutschland und die
DDR. Viele dieser Vertriebenen haben sich in sogenannten Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden zusammengeschlossen.