"Veto" ist Lateinisch und heißt wörtlich übersetzt: "Ich verbiete". Wenn jemand ein Vetorecht hat, kann er oder sie gegen einen Beschluss vorgehen, also "ein Veto einlegen". Das hat dann zur Folge, dass dieser Beschluss unwirksam oder aber zumindest aufgeschoben wird. In
Deutschland hat zum Beispiel der
Bundesrat sehr oft ein Vetorecht gegen
Gesetze, die der
Bundestag beschließt. Dieses Veto kann allerdings vom Bundestag zurückgewiesen werden, wenn das die
Mehrheit der
Abgeordneten so entscheidet. In der
UNO haben alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ein besonderes Vetorecht. Mit ihrem Veto können sie Beschlüsse, die von der Mehrheit des Sicherheitsrates gefasst wurden, zu Fall bringen.
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