Wer zu Zeiten der germanischen Stammesgemeinschaft vor mehr als tausend Jahren, als es noch keinen deutschen
Staat gab, gegen bestimmte Regeln verstieß, wurde mit "Acht" belegt. Das hatte mit Achtung nichts zu tun, sondern mit "Ächtung" (es kommt vom althochdeutschen Begriff "ahta", was "Verfolgung" bedeutete). Jeder durfte den Geächteten töten, ohne dafür bestraft zu werden. Im Mittelalter gab es dann im Heiligen Römischen Reich die "Reichsacht", die der Kaiser persönlich aussprach. Bis in die frühe Neuzeit wurden diejenigen, die in der "Acht" standen, als "vogelfrei" bezeichnet. Sie sollten als Strafe jederzeit den Gefahren der Natur und Angriffen wilder Vögel ausgesetzt sein. Niemand durfte ihnen Unterschlupf gewähren. Jeder durfte den Vogelfreien festnehmen und den Behörden übergeben. Starb ein Vogelfreier, wurde seine Leiche den Vögeln zum Fraß vorgeworfen.
Ein berühmter Vogelfreier war beispielsweise
Martin Luther, über den der Reichstag in Worms 1521 das sogenannte Wormser Edikt verhängte. Auch
Robin Hood, der Held einer mittelalterlichen englischen Legende, war für vogelfrei erklärt worden und lebte mit seinen Gefährten im Sherwood Forest ohne den Schutz des Gesetzes. Der Vogelfreie konnte sich nur dann aus der Acht wieder lösen, wenn er sich freiwillig dem
Gericht stellte und sich dessen Urteil unterwarf.
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