Wer zum Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen Fremde, gegen Menschen anderer Hautfarbe oder solche, die eine andere
politische Meinung haben, aufhetzt, macht sich strafbar. Er begeht Volksverhetzung. Er stört, wie es im
amtlichen Deutsch heißt, den öffentlichen
Frieden. Man spricht auch von "Volksverhetzung", wenn andere Menschen böswillig beschimpft, verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Würde verletzt werden. Es ist auch eine Straftat, wenn man Schriften oder Texte zum Beispiel im Internet verbreitet, die die
nationalsozialistischen Verbrechen leugnen oder zum Rassenhass aufstacheln. Volksverhetzung kann mit Geld-
oder Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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