Für eine Wahl wird das Staatsgebiet in genau festgelegte Wahlkreise aufgeteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass in jedem Wahlkreis ungefähr gleich viele Menschen wohnen. Ein ländlicher Wahlkreis kann also viel größer sein als einer, in dem eine große Stadt liegt. Die Wähler und
Wählerinnen, die innerhalb eines Wahlkreises wohnen, wählen einen oder mehrere
Kandidaten, die sich in diesem Wahlkreis zur Wahl stellen. Damit sich die Wahlen gut organisieren lassen, sind die Wahlkreise in einzelne Wahlbezirke unterteilt, in denen die Wahllokale liegen. Das können Schulräume oder andere öffentliche Gebäude sein. Dort können die wahlberechtigten
Bürger ihre Stimme abgeben.
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Aktionstag "Eure Wahl!"
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Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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