Stimmzettel für die Bundestagswahl 2009
© mts
Alle Wahlberechtigten (sie sind mindestens 18 Jahre alt) erhalten für die Bundestagswahl einen Stimmzettel mit zwei Spalten: Links kann das Kreuz für die sogenannte Erststimme gemacht werden, rechts für die Zweitstimme. Diese Zweitstimme ist aber nicht etwa zweitrangig, sondern die wichtigere. Hier stehen die
Parteien mit einer Liste von Frauen und Männern, den Kandidaten und
Kandidatinnen. Je mehr Menschen hier ihr Kreuz hinter den Namen einer Partei setzen, desto stärker wird diese Partei mit ihren
Abgeordneten im
Parlament vertreten sein. Die Anzahl der Abgeordneten, die für eine Partei im
Bundestag sind, wird nach einem bestimmten Auszählverfahren ermittelt. Die stärkste Partei stellt den Regierungschef, also den Bundeskanzler oder die
Bundeskanzlerin. Der Regierungschef wird also nicht, wie oft geglaubt wird, bei der Bundestagswahl direkt gewählt. Er wird indirekt gewählt -
durch die
Fraktionen, die im Bundestag eine
Mehrheit bilden.
Mit der Erststimme, also in der linken Spalte auf dem Wahlzettel, kann der
Wähler einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen
Wahlkreis (davon gibt es in
Deutschland 299) direkt wählen. Vielleicht kennt er sie persönlich und hofft, dass sie sich besonders für seine Stadt oder sein Dorf einsetzt. Diese "Direktkandidatin" muss auch gar nicht zur gleichen Partei gehören, die der Wähler mit der Zweitstimme gewählt hat. Auf jeden Fall darf in beiden Spalten nur ein Kreuz für die Erst-
und die Zweitstimme stehen, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Bei Kommunalwahlen oder Landtagswahlen gibt es andere Regelungen.
Noch eine Information für Spezialisten: Dieses oben beschriebene System für die Bundestagswahl wird "
Personalisierte Verhältniswahl" genannt. Es ist eine Mischform aus einem einfachen Mehrheits-
Wahlsystem (mehrere Kandidaten stehen zur Wahl und der oder die mit den meisten Stimmen hat die Wahl gewonnen) und dem Verhältnis-
Wahlsystem (dabei stehen nur Parteien mit ihren Kandidatenlisten zu Wahl).
Hallo ich habe eine Frage und zwar wie werden die Parteien finanziert?
Antwort der Redaktion:
Hallo Funda,
Parteien in
Deutschland finanzieren sich aus verschiedenen Quellen. Sie erhalten einerseits Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erträge aus Unternehmen, die den Parteien gehören. Der SPD gehören zum Beispiel einige Regionalzeitungen. Andererseits gibt es zusätzlich eine
staatliche Parteienfinanzierung aus
Steuergeldern. Diese Gelder erhalten die Parteien je nach den jeweiligen Wahlergebnissen und der Höhe von Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die sie sammeln konnten. Allerdings erhalten nur solche Parteien Geld, die bei
Europa-
oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent und bei Landtagswahlen mindestens 1,0 Prozent der Stimmen erreicht haben.
hallo könnt ihr mir die 5 Wahlgrundsätze nennen vielen dank maik
Antwort der Redaktion:
Hallo maik, der erste Grundsatz ist die Allgemeine Wahl. Das bedeutet, dass jeder Wahlberechtigte wählen kann.
Der zweite Grundsatz lautet: Unmittelbare Wahl, was bedeutet, dass jede abgegebene Stimme auch wirklich Auswirkungen auf die Wahl haben muß.
Der dritte Grundsatz ist die Freie Wahl: Jeder
Wähler darf denjenigen wählen, den er oder sie wählen möchten.
Als vierter Grundsatz gilt die Gleiche Wahl. Das heißt wiederum, dass jede Stimme gleich viel zählt, also unabhängig von Alter, Geschlecht, o.a. gewertet wird.
Der fünfte und damit letzte Grundsatz ist die Geheime Wahl: Jeder darf für sich wählen und es kann und darf nachher nicht herausgefunden werden, wer wen gewählt hat.
Ab wann sind Stimmen ungültig
Antwort der Redaktion:
Hallo Sinem, ein Stimmzettel ist dann ungültig, wenn er nicht den Regeln gemäß ausgefüllt wurde. Zum Beispiel wenn ein Wort darüber geschrieben ist oder wenn man mehr als die angegebene Zahl an Kreuzen macht.
also, ich bin da ganz verwirrt. Ich hab deswegen mehrere Fragen:
1. Treten mehrere Abgeordnete einer Partei bei der Mehrheitswahl an?
2. Kann es sein, dass ein Abgeordneter der Partei C (mehrheitswahl) gewählt wird, aber die Partei A (verhältniswahl) gewinnt???
Bitte antwortet mir schnell, denn es ist mir sehr wichtig.
Antwort der Redaktion:
Hallo daniel, 1. wenn es ein reines Mehrheitswahlsystem gibt (wie zum Beispiel in
England), dann tritt in jedem
Wahlkreis von jeder
Partei ein Kandidat als Direktkandidat an. Derjenige, der dann im Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, ist gewählt (also ein
Abgeordneter von jedem Wahlkreis ist gewählt). Es gibt also viele
Kandidaten einer Partei, die antreten -
aber in unteschiedlichen Wahlkreisen. Pro Wahlkreis nur ein Abgeordneter einer Partei.
2. Wenn es ein Mehrheitswahlsystem gibt, dann gewinnt nur derjenige, der die
Mehrheit der Stimmen hat. Das kann nur einer sein (bei Gleichheit der Stimmen gibt es eine Stichwahl). Bei der Bundestagswahl gibt es ein Mischsystem -
es gibt sowohl die Direktkandidaten, die gewählt werden, weil sie die Mehrheit der Stimmen haben (das entspricht dem Mehrheitssystem). Diese Direktkandidaten eines Wahlkreises werden mit der ersten Stimme gewählt. Aber die
Wähler haben mit der Zweitstimme die Möglichkeit, eine Partei zu wählen. Da wir freie Wahlen haben, kann es also durchaus sein, dass man mit der ersten Stimme den Direktkandidaten C wählt (der der Partei A angehört) und mit der Zweitstimme die Partei B. Theoretisch ist es natürlich dann auch möglich -
dass in einem Wahlkreis der Kandidat C die Mehrheit der Stimmen für sich bekommt, dass aber seine PARTEI B nicht die Mehrheit aller Stimmen hat.
Hallo!!! Könnt ihr mit etwas zu das "Mehrheitswahlrecht" und "Verhältniswahlrecht" erklären. Haben das gerade in Politik und ich kapiere echt null. Und warum wird das eigentlich in der BRD angewendet???
Antwort der Redaktion:
Hallo Friederike, für die Frage, wer in ein
Parlament gewählt wird, ist es wichtig zu wissen,
wie, nach welchem System gewählt wird. Es gibt das
Mehrheitswahlrecht und das
Verhältniswahlrecht (und einige Mischformen). Zum Mehrheitswahlrecht (das gilt zum Beispiel in
Großbritannien): In jedem Wahlbezirk (das Land hat viele
Wahlbezirke, in denen gewählt wird, dies ist aus organisatorischen Gründen sinnvoll) treten zum Beispiel drei Kandidaten oder
Kandidatinnen an: eine von der
Partei A, einer von der Partei B, einer von der Partei C. Nach dem
Mehrheitswahlrecht ist derjenige gewählt, der von den meisten
Wählerinnen und Wählern erhalten hat. Im Beispiel: Kandidatin der Partei A hat 60 Prozent, der Partei B hat 35 Prozent und der Partei C hat 15 Prozent. A ist gewählt, B und C werden nicht ins Parlament kommen. Wenn du jetzt nachrechnest siehst du: A hat die meisten Stimmen und auch die
Mehrheit aller Stimmen (denn mehr als 50 Prozent ist auf jeden Fall die Mehrheit). Jetzt kann es aber auch sein, dass A 40 Prozent hat, B 35 Prozent und C 25 Prozent. Auch dann hat A gewonnen, weil er die meisten Stimmen hat (diesmal nicht die Mehrheit der Stimmen). Obwohl B und C zusammengenommen mehr als 50 Prozent haben, ist A gewählt. Mehr noch: die Stimmen, die für B und C abgegeben wurden, zählen gar nichts, fallen unter den Tisch. So -
das war das Prinzip des Mehrheitswahlrechts. Nun zum
Verhältniswahlrecht: Da wählen die Wähler nicht einen bestimmten Kandidaten, sondern eine Partei. Die Partei hat vor dem Wahltag eine Liste zusammengestellt, auf der stehen die Namen der Kandidaten, die für die jeweilige Partei ins Parlament gehen wollen. Nach der Wahl werden alle Stimmen zusammengezählt (aus allen Wahlkreisen) und dann wird nach einem bestimmten mathematischen System ausgerechnet, wieviele Mandate eine Partei bekommt, das heißt, wieviele Personen ihrer Liste für die Partei ins Parlament gehen. In
Deutschland gibt es ein Misch-
System -
eine Mischung aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt man den Direktkandidaten (Mehrheitswahl), mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei (Verhältniswahl). Diejenigen, die direkt gewählt sind, kommen auf jeden Fall ins Parlament. Dann schaut man, wieviele Stimmen die Parteien mit der Zweitstimme erhalten haben und berechnet, wieviele zusätzliche
Abgeordnete eine Partei ins Parlament schicken kann. Diese Berechnung ist dann schon etwas für "Fortgeschrittene".
Wenn du noch Fragen zu
diesem Lexikon-
Eintrag hast, kannst du sie hier stellen. Schreib deine Frage bitte in einen Satz. Stichworte reichen nicht aus.
Bevor du eine Frage stellst, lies auf jeden Fall
den Beitrag oben. Oft steht da schon die Antwort auf deine Frage.
Schau auch erst nach, ob jemand anders nicht schon deine Frage gestellt hat und wir sie beantwortet haben.
Wir bemühen uns, die Fragen möglichst rasch zu bearbeiten. Manchmal aber müssen wir etwas länger überlegen, wie wir am besten antworten und das dauert dann etwas länger ;)