Eine Soldatin oder ein Soldat der
Bundeswehr fühlt sich schlecht behandelt, ja sogar schikaniert und in seinen Rechten beeinträchtigt. An wen kann er sich wenden, um seine Klage vorzubringen? Oder aber es geht um eine schlechte Ausbildung in der Truppe, um Disziplinlosigkeit oder Misshandlungen, um Alkohol-
oder Drogenmissbrauch -
für alle diese hier aufgezählten Beispiele hat der Deutsche Bundestag eine Stelle geschaffen, an die sich die
Soldaten wenden können. Diese Einrichtung des Wehrbeauftragten ist speziell zum Schutz der
Grundrechte der Soldaten da. Die Frau oder der Mann, die dieses
Amt haben, wird für fünf Jahre vom
Parlament gewählt und soll als Ansprechpartner für die Soldaten stets zur Verfügung stehen. Man könnte sagen, unsere Volksvertretung übt auf diese Weise auch eine Kontrolle über die Bundeswehr aus, denn der Wehrbeauftragte untersucht alle Beschwerden und sonstigen Fälle, die ihm vorgetragen werden. Er stellt sie in einem jährlichen Bericht dem
Deutschen Bundestag vor. Der Artikel 45b unserer
Verfassung ist die Grundlage für diese Arbeit.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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