Wenn jemand zur
Bundeswehr geht, so leistet er Wehrdienst. Das können Frauen und Männer freiwillig machen als Soldat oder Soldatin auf Zeit oder als Berufssoldat oder Berufssoldatin. Seit 2001 dürfen Frauen überall in der Bundeswehr Wehrdienst leisten. Männer, die ihren 18. Geburtstag hinter sich haben, müssen in
Deutschland aber auch dann zur Bundeswehr, wenn sie dies nicht freiwillig möchten. Denn für Männer gibt es die allgemeine Wehrpflicht, die in unserem Land seit 1956 besteht. Diese Pflicht beginnt mit dem 19. Lebensjahr und endet in der Regel mit dem 45. Lebensjahr. Zum Grundwehrdienst einberufen wird man zwischen dem 19. und 24. Lebensjahr. Die Männer werden ärztlich untersucht. Wenn sie tauglich sind, also körperlich und seelisch dazu in der Lage sind, dann werden sie zur Bundeswehr eingezogen. Die wehrpflichtigen
Soldaten wohnen zusammen in Kasernen und müssen einen Grundwehrdienst ableisten. Dieser dauert derzeit neun Monate. Dabei lernen sie, was sie als Soldaten wissen müssen. Später müssen sie dann noch in Wehrübungen, die im Einzelfall nicht länger als drei Monate dauern dürfen, zeigen, was sie von ihrem Grundwehrdienst noch wissen. Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, müssen in der Regel einen Ersatzdienst, den sogenannten
Zivildienst leisten.
Ein Wehrpflichtiger kann sich auch anstelle des Grundwehrdienstes zum Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim
Technischen Hilfswerk oder bei der
Bundespolizei verpflichten.