Nach der Gründung der
Bundeswehr im Jahr 1955 wurde in
Deutschland die Wehrpflicht eingeführt und ins
Grundgesetz geschrieben. Das hieß, alle jungen Männer ab 18 Jahren, die gesund waren, wurden zum
Wehrdienst herangezogen. Für diejenigen, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnten, wurde 1968 der Zivildienst geschaffen. Der Wehrdienst war im Laufe der Jahre unterschiedlich lang, zuletzt betrug er neun Monate.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die weltpolitische Lage sowie die Situation der Bundeswehr entscheidend gewandelt. Die
Regierung beschloss deshalb, die Bundeswehr grundlegend zu verändern und sie insbesondere zu einer Berufsarmee zu machen. Deshalb wurde 2011 auch die Wehrpflicht "ausgesetzt". Das heißt, dass keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen werden und dass es auch den zivilen Ersatzdienst (den man in der Umgangssprache "Zivildienst" nennt) nicht mehr gibt. Endgültig abschaffen aber kann man die Wehrpflicht nur, wenn das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Zwei Drittel der Parlamentarier des
Deutschen Bundestages müssen dem zustimmen. Mit einem solchen Beschluss ist aber frühestens dann zu rechnen, wenn die geplante Bundeswehrreform erfolgreich ist.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid