Zwei Zivildienstleistende tragen in einer Einrichtung für krebskranke Kinder in Frankfurt am Main den Rollstuhl eines Mädchens.
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Im
Grundgesetz wird jedem Wehrpflichtigen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung garantiert, wenn er aus Gewissensgründen den Kriegsdienst als
Soldat nicht leisten will. Der Wehrpflichtige (das sind nur Männer, da Frauen ja nicht der
Wehrpflicht unterliegen), muss diese Gewissensgründe vor dem Bundesamt für Zivildienst darlegen. Wenn die Gründe anerkannt werden, muss der Verweigerer zwar nicht den normalen Wehrdienst, aber einen Ersatzdienst, nämlich den sogenannten Zivildienst leisten. Dieser Zivildienst dauert derzeit neun Monate. Die Männer arbeiten in dieser Zeit meist in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen ähnlichen Einrichtungen.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid
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