Damit wird der Zusammenschluss selbständiger
Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet bezeichnet. Die Mitglieder dieser Union erheben untereinander keine
Zölle und vereinbaren einheitliche Zölle im Warenverkehr mit Drittstaaten. Darüber hinaus werden die Zolleinnahmen von diesen außerhalb der Union stehenden Ländern nach einem vereinbarten Schlüssel verteilt. Ziel einer Zollunion ist es, die nationalen
Volkswirtschaften zu stärken durch den freien Warenverkehr und den Abbau von Handelshemmnissen.
Beispiele für eine Zollunion sind der deutsche Zollverein von 1834-
1871, seit 1970 die
Europäische Gemeinschaft und in deren Nachfolge seit 1993 die
Europäische Union.