Verkündung des Grundgesetzes![]()
Auszüge aus dem Grundgesetz auf einer Plexiglas-
© picture- Die Versammlung, die das Grundgesetz vorbereitet hatte, hieß Parlamentarischer Rat. Ihr Präsident war Konrad Adenauer, der später der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde. Er hat das Grundgesetz heute vor 64 Jahren feierlich verkündet. Wichtige Grundsätze für das Zusammenleben der Menschen Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Grundsätze für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle haben sich daran zu halten: die Regierung, die Gerichte, alle Behörden und alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Kein Gesetz darf dem Grundgesetz widersprechen. Für immer gültig sind die Grundsätze, die in Artikel 1 und 20 stehen. Artikel 1 garantiert die Menschenrechte und legt fest, dass die Grundrechte immer gelten. In Artikel 20 steht, dass unser Staat eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Sozialstaat ist. Dies ist der Wortlaut von Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Und in den weiteren Artikeln heißt es unter anderem : "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Audio- Tanja Hebenstreit / Christiane Toyka-Seid |