Verbot der Kinderarbeit
Das Jugendschutzgesetz
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© Stefan Eling
Kinder = kleine Erwachsene!? Das war längst nicht immer so. Früher war es ganz normal, dass Kinder, sobald sie alt genug waren, mitgearbeitet haben. Man hat sie wie kleine Erwachsene behandelt. Geändert hat sich das erst heute vor 173 Jahren, am 9. März 1839, in Teilen von Deutschland. An diesem Tag wurde das sogenannte "Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter" beschlossen. Dieses Gesetz verbot es fortan, dass Kinder unter neun Jahren regelmäßig in Fabriken und Bergwerken beschäftigt werden. Weiter hieß es, das Jugendliche im Alter zwischen neun und 16 Jahren höchstens zehn Stunden arbeiten dürfen, und das auch nur, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre lang die Schule besucht hatten. Anfangs zeigte das Gesetz nur geringe Wirkung und viele hielten sich nicht daran. Aber die ersten Schritte waren getan. Und wie sieht es heute aus? ![]()
Kinder knüpfen Teppiche, um das Einkommen der Familie zu verbessern.
© picture- Mehr Chancen für Kinder Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Initiativen, die sich gegen die Ausbeutung von Kindern engagieren. Sie bieten den Kindern Alternativen an und sorgen dafür, dass sie zur Schule gehen und eine Berufsausbildung machen können. |