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Ausländerinnen und Ausländer, die keine Bürger eines EU-
Es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Sie unterscheidet sich von der Aufenthaltsgenehmigung: für die Aufenthaltserlaubnis muss man kein Studium oder eine Arbeit nachweisen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird vor allem an Familienangehörige von Ausländern erteilt, die in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung leben. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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