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Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten viele Millionen Deutsche, die im Osten des ehemaligen Deutschen Reiches lebten, ihre Heimat verlassen. Etwa 12,3 Millionen Vertriebene haben sich im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland niedergelassen. Doch nicht alle Deutschen sind aus den sogenannten Ostgebieten geflohen. Es lebten noch weiterhin Millionen Menschen deutscher Abstammung in Staaten des ehemaligen Ostblocks, so in Polen, in der Sowjetunion und anderen Ländern. Ihre Vorfahren waren einst aus Deutschland ausgewandert. In unserem Grundgesetz steht, dass diesen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit zusteht. Sie können, wenn sie es wünschen, gemeinsam mit ihrer Familie für immer in die Bundesrepublik Deutschland kommen. So ist das im Bundesvertriebenengesetz geregelt. Die Aussiedler dürfen, wenn sie in Deutschland wohnen, sämtliche Rechte wahrnehmen, die allen Deutschen per Gesetz zustehen. Den Aussiedlern fällt es nicht immer leicht, sich in Deutschland einzugewöhnen, weil vieles für sie fremd und ungewohnt ist. Deshalb kommt es immer wieder zu Konflikten. Insbesondere die Jugendlichen, die kein Deutsch sprechen, haben es am Anfang oft sehr schwer. Deshalb werden unter anderem Sprachkurse angeboten, die den Aussiedler-
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