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Alle Schüler/innen und Studierende haben einen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung, die ihren Fähigkeiten und ihrer Leistung entspricht. Doch eine Ausbildung kostet Geld und nicht alle können sie sich finanziell leisten. Deshalb gibt es das "Bafög" – das ist die Abkürzung für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Dieses Gesetz regelt, welche finanzielle Unterstützung Schüler/innen und Studierende vom Staat für ihre Ausbildung bekommen können, wenn sie selbst dafür nicht genug Geld zur Verfügung haben. Die Höhe der finanziellen Hilfe richtet sich im Wesentlichen danach, wie hoch das Einkommen der Eltern oder das eigene Einkommen ist. Wer verheiratet ist, muss auch das Einkommen des Ehepartners bei dem Antrag auf Bafög angeben.
Seit 1990 wird das Bafög an Studierende zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gegeben. Das heißt, dass die Hälfte der Förderung später zurückgezahlt werden muss. Anders ist das bei Schülerinnen und Schülern. Das Bafög, das sie erhalten, muss nicht zurückgezahlt werden. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid eure Fragen dazu...
ist die cdu wirklich christlich?
Antwort der Redaktion:
Hallo Belinea, die CDU bezeichnet sich als christliche Partei, weil sie sich in vielen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen immer wieder auf christliche Werte beruft. Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |