|
Bafög Bank Bankenkrise / Finanzkrise Bankett Banknote Bannmeile Barrel Basisdemokratie / Direkte Demokratie Beamte Beamtenbeleidigung Behinderte Menschen Berlin Berliner Blockade Berliner Mauer Beschlussfähigkeit Betriebsrat Bevölkerungswachstum Bildung Bildungsreform Bildungswesen Binnenmarkt Blauer Engel / Gütesiegel Börse Börsenaufsicht Botschaft / Botschafter/in Boykott Bruttoinlandsprodukt (BIP) Bruttolohn / Nettolohn Buddhismus Bund Bundesbank Bundeskanzler/in Bundeskartellamt Bundesländer / Föderalismus Bundesminister/in Bundespolizei Bundespräsident/in Bundesrat Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland Bundesstaat / Bund Bundestag Bundestagspräsident/in Bundesverfassungsgericht Bundesversammlung Bundeswahlleiter/in Bundeswehr Bürger/in / Bürgertum Bürgergeld Bürgerinitiative Bürgerkrieg Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bürgermeister/in Bürgerwehr Bürokratie Bußgeld Beschlussfähigkeit
In Sitzungen des Bundestages, des Bundesrates, aber auch im Landtag oder im Stadtrat stellt sich manchmal die Frage, ob genug Mitglieder anwesend sind, um etwa ein neues Gesetz, eine neue Verordnung oder Regelung zu beschließen. Nur dann nämlich ist ein Parlament oder eine andere Organisation beschlussfähig. Steht zum Beispiel ein neues Gesetz im Bundestag zur Debatte, so benötigt es im Normalfall die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten, damit das Gesetz beschlossen ("verabschiedet") werden kann. Der Präsident des Bundestages stellt vor entscheidenden Abstimmungen die Beschlussfähigkeit fest. Auch in den anderen gewählten Volksvertretzungen, sei es auf Länder-
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!
Von Montag bis Freitag könnt ihr hier wieder eure Fragen stellen. |