Wenn ein Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin gewählt wird (oder der bisherige wieder gewählt wird), tritt die Bundesversammlung zusammen. Dies geschieht alle fünf Jahre. In der Bundesversammlung sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Dazu kommen genau so viele Personen, die von den Landtagen der einzelnen Bundesländer gewählt werden. So wird sichtbar zum Ausdruck gebracht, dass der Bundespräsident sowohl den Bund als auch die Länder repräsentiert.
Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid