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Der Bundeswahlleiter bereitet die Wahlen zum Deutschen Bundestag vor und sorgt dafür, dass sie rechtmäßig durchgeführt werden. Er wird vom Bundesminister des Inneren ernannt. Nach einer langen Tradition ist es stets der Präsident des Statistischen Bundesamtes, der in das Amt des Bundeswahlleiters berufen wird. Bei seiner Arbeit wird der Bundeswahlleiter von den Landeswahlleitern sowie den Leitern der Wahlkreise und Wahlbezirke unterstützt.
Zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters gehört, dass er prüft, ob die Parteien, die sich zur Wahl stellen wollen, auch alle Voraussetzungen erfüllen, die das Parteiengesetz vorschreibt. Wenn die Wahl vorbei ist, verkündet der Bundeswahlleiter nach der Stimmenauszählung das amtliche Endergebnis der Wahl. Auch bei der Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament ist der Bundeswahlleiter zuständig. Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Noch Fragen?
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